EU-Transparenz-Verordnung

Transparenz und Nachhaltigkeit stehen bei TauRes im Fokus. Mit der EU-Transparenzverordnung reglementieren wir verbindlich den Umgang mit potenziellen Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken). Diese Entwicklung begrüßen wir und informieren im Sinne der Verordnung in Beratungsgesprächen und auf dieser Seite.

Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?

Als Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden Ereignisse oder Bedingungen aus den drei Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnten. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen.

Welche Nachhaltigkeitsrisiken gibt es beispielsweise?

Umwelt

Der Klimawandel birgt physische Risiken, z. B. durch vermehrte Extremwetter-ereignisse wie extreme Trockenperioden, die den Pegelstand von Flüssen beein-trächtigen und den Warentransport behindern könnten.

Soziales

Im Bereich des Sozialen könnten sich Risiken zum Beispiel aus der Nichtein-haltung von arbeitsrechtlichen Standards oder des Gesundheitsschutzes ergeben.

Unternehmensführung

Beispiele für Risiken im Bereich der Unternehmensführung sind etwa die Nichteinhaltung der Steuerehrlichkeit oder Korruption in Unternehmen.

Information zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratungstätigkeit (Art. 3 TVO)

Um Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratung einzubeziehen, werden im Rahmen der Auswahl von Anbietern (Finanzmarktteilnehmern) und deren Finanzprodukten die zur Verfügung gestellten Informationen berücksichtigt. Über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Anbieters informiert dieser mit seinen vorvertraglichen Informationen.

Im Rahmen der Beratung besteht die Möglichkeit, eine ESG-bewusste Fondsempfehlung anzufragen. Unsere Beraterinnen und Berater bieten diese Option auf Kundenwunsch sehr gerne an. Um die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken in Fondsanlagen vorzunehmen, nutzen wir u. a. zusätzliche Informationen von Dienstleistern, Verbänden und Organisationen, die sich auf die Beurteilung dieser Risiken spezialisiert haben.

Informationen zur Vergütungspolitik bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 TVO)

Die Vergütung für die Vermittlung von Finanzprodukten wird nicht von den jeweiligen Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst.