Ab 2027 wird die staatlich geförderte private Altersvorsorge in Deutschland neu ausgerichtet. Mit dem Altersvorsorgedepot sollen kapitalmarktbasierte Anlagen stärker in den Mittelpunkt rücken.
Doch was bedeutet die Reform für Verbraucherinnen und Verbraucher?
Kurz gesagt: Für sie entstehen neue Möglichkeiten – und damit aber auch zusätzliche Entscheidungen. Dieser TauRes-Blogbeitrag gibt Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Eckpunkte der Reform.
Warum wird die private Altersvorsorge reformiert?
Ziel der Reform ist es, die staatlich geförderte Altersvorsorge zu modernisieren und neue Anlagemöglichkeiten zu schaffen. Hintergrund sind unter anderem die begrenzte Verbreitung sowie die häufig kritisierten Kosten und die komplexen Regelungen der bisherigen Riester-Produkte.
Die neuen Altersvorsorgeprodukte können ab dem 1. Januar 2027 angeboten werden.
Was passiert dann mit bestehenden Riester-Verträgen?
Bestehende Riester-Verträge werden durch die Reform nicht automatisch beendet. Sie behalten einen Bestandsschutz und können grundsätzlich mit der bisherigen Förderung weitergeführt werden. Die Vertragsinhaber sollen zudem die Möglichkeit erhalten, freiwillig in die neue Fördersystematik oder in einen neuen Altersvorsorgevertrag zu wechseln.
Welche Lösung passend ist, sollte individuell entschieden werden. Eine persönliche Beratung kann dabei helfen, die eigenen Möglichkeiten einzuordnen.
Was ist ein Altersvorsorgedepot?
Das Altersvorsorgedepot ist eine neue Form der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge. Die Beiträge werden in fondsbasierte Anlagen investiert, etwa in Investmentfonds oder ETFs. Im Gegensatz zu bisherigen Riester-Produkten ist beim Altersvorsorgedepot keine Beitragsgarantie vorgeschrieben. Dadurch können größere Teile des Vermögens am Kapitalmarkt angelegt werden. Den möglichen Renditechancen stehen jedoch Wertschwankungen und Verlustrisiken gegenüber. Wie sich das Guthaben entwickelt, hängt von der gewählten Anlage sowie von der Entwicklung der Kapitalmärkte ab.
Was ist das Standarddepot?
Das Standarddepot ist ein staatlich definiertes Anlagekonzept mit klar vorgegebenen Regeln und begrenzten Gestaltungsmöglichkeiten. Es dient als Orientierung für Personen, die eine vorstrukturierte Lösung bevorzugen und ihre Anlageentscheidung nicht selbst treffen möchten. Die Zusammensetzung des Depots folgt festen Vorgaben, die den Rahmen für die zulässigen Investments bestimmen.
Wie funktioniert die staatliche Förderung?
Die staatliche Förderung soll künftig stärker von der Höhe der eigenen Beiträge abhängen.
Vorgesehen sind:
- eine beitragsabhängige Grundzulage,
- eine Kinderzulage,
- ein Berufseinsteigerbonus und
- mögliche zusätzliche Steuervorteile.
Bei einem jährlichen Eigenbeitrag von 1.800 Euro kann die Grundzulage bis zu 540 Euro betragen. Die maximale Kinderzulage soll bei 300 Euro pro Kind und Jahr liegen.
Zusätzlich wird der Kreis der Förderberechtigten erweitert. Unter bestimmten Voraussetzungen sollen künftig auch Selbstständige, Freiberufler und Mitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen die Förderung nutzen können.
Welche Möglichkeiten gibt es bei der Auszahlung?
In der Auszahlungsphase sollen Verbraucherinnen und Verbraucher zwischen unterschiedlichen Varianten wählen können.
Vorgesehen sind insbesondere:
- eine lebenslange monatliche Rente oder
- ein langfristiger Auszahlungsplan, der mindestens bis zum 85. Lebensjahr läuft.
Zusätzlich kann zu Beginn der Auszahlungsphase ein Teil des angesparten Kapitals ausgezahlt werden.
Was bedeutet die Reform für Verbraucherinnen und Verbraucher?
Die Reform verändert die private Altersvorsorge vor allem dadurch, dass kapitalmarktorientierte Produkte stärker in den Mittelpunkt rücken. Verbraucherinnen und Verbraucher können künftig zwischen klassischen Garantieprodukten und Lösungen wählen, bei denen ein größerer Teil des Vermögens am Kapitalmarkt investiert wird.
Das kann mit größerer Flexibilität und unterschiedlichen Renditemöglichkeiten verbunden sein, zugleich aber auch mit stärkeren Wertschwankungen und entsprechenden Risiken. Im Vergleich zu Produkten mit Beitragsgarantie gewinnen dabei die individuelle Risikobereitschaft und der persönliche Anlagehorizont stärker an Bedeutung.
Wichtig ist außerdem, wie die Reform zu bestehenden Vorsorgeverträgen passt und ob neue Fördermöglichkeiten genutzt werden können. Da die Auswirkungen individuell unterschiedlich sind, kann eine Beratung helfen, die eigenen Optionen einzuordnen und die passende Lösung zu finden.
Bei der Auswahl können verschiedene Fragen wichtig sein:
- Wie lange ist der Zeitraum bis zum Ruhestand?
- Welche Wertschwankungen sind persönlich tragbar?
- Wie wichtig ist eine Garantie?
- Welche bestehenden Vorsorgeverträge gibt es bereits?
- Welche Fördermöglichkeiten kommen infrage?
Da sich diese Fragen nicht allgemein beantworten lassen, ist eine individuelle Beratung empfehlenswert. Sie kann dabei helfen, bestehende Verträge und neue Möglichkeiten gemeinsam zu betrachten und sachgerecht einzuordnen.
Fazit
Das Altersvorsorgedepot erweitert ab 2027 die staatlich geförderte private Altersvorsorge. Es ermöglicht Anlagen in Fonds und ETFs und verzichtet auf eine verpflichtende Beitragsgarantie. Gleichzeitig bleiben Produkte mit Garantien sowie bestehende Riester-Verträge erhalten.
Die Reform schafft somit mehr Auswahl bei Anlage, Förderung und Auszahlung. Welche Möglichkeit im Einzelfall geeignet ist, hängt von den persönlichen Zielen, der finanziellen Situation und dem gewünschten Sicherheitsniveau ab.
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FAQ: Häufig gestellte Fragen zum Altersvorsorgedepot
Das Altersvorsorgedepot ist ein privater Altersvorsorgevertrag mit staatlicher Förderung, bei dem das Guthaben kapitalmarktorientiert angelegt wird. Möglich sind insbesondere Anlagen in Fonds und ETFs. Eine Garantie auf den Erhalt der eingezahlten Beiträge ist nicht vorgesehen.
Die neuen Altersvorsorgeprodukte können ab dem 1. Januar 2027 angeboten werden.
Bestehende Riester-Verträge behalten ihren Bestandsschutz und können weiterhin mit der bisherigen Förderung geführt werden. Ein freiwilliger Wechsel in das neue Fördermodell ist möglich. Wichtig: Wer einen neuen Altersvorsorgevertrag abschließt, wird rechtlich automatisch in das neue Fördermodell überführt. Wer die bisherige Riester-Förderung behalten möchte, darf daher keinen neuen Vertrag abschließen.
Nein, bestehende Riester-Verträge werden durch die Reform nicht automatisch beendet und können grundsätzlich weitergeführt werden. Ob eine Änderung oder ein Wechsel passend ist, sollte individuell geprüft werden.
Das Altersvorsorgedepot ist für kapitalmarktorientierte Anlagen vorgesehen. Dazu können insbesondere Fonds und ETFs gehören. Welche konkreten Anlagen verfügbar sind, hängt vom jeweiligen zertifizierten Vertrag und der gesetzlich festgelegten Liste zulässiger Vermögensgegenstände ab.
Ja. Diese Förderung besteht aus einer beitragsabhängigen Grundzulage, einer möglichen Kinderzulage, einem möglichen Berufseinsteigerbonus und einem möglichen zusätzlichen Steuervorteil.
Nein, das Altersvorsorgedepot kommt grundsätzlich ohne Beitragsgarantie aus. Wer eine Garantie bevorzugt, kann stattdessen ein Garantieprodukt mit einer Garantiestufe von 80 oder 100 Prozent wählen.
Bestimmte Selbstständige, Freiberufler und Mitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen werden in den förderberechtigten Personenkreis aufgenommen. Die konkrete Berechtigung richtet sich nach der Art der Einkünfte und weiteren gesetzlichen Voraussetzungen.
Grundsätzlich stehen eine lebenslange Leibrente und ein Auszahlungsplan, der mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr läuft, zur Wahl. Zusätzlich kann zu Beginn der Auszahlungsphase eine Teilkapitalauszahlung von bis zu 30 Prozent möglich sein.